Veranstaltungen planen in Coronazeiten
Wir haben zusammengetragen, was bei der Vereins- und Verbandsarbeit nach gelockerten Corona-Richtlinien beachtet werden muss.
Nach und nach werden die coronabedingten Verbote gelockert und verschiedene Veranstaltungen wieder erlaubt. Dies heißt aber auch, dass verschiedene Regeln zu beachten sind und Manches eine längere Planung erfordert oder auch die Überlegung, ob das Hygienekonzept für die jeweilige Veranstaltung überhaupt umgesetzt werden kann.
Ab dem 18.5. sind sitzungsähnliche Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen erlaubt, wenn der Sicherheitsabstand eingehalten und die Hygienerichtlinien umgesetzt werden. Museen dürfen seit Anfang Mai wieder öffnen, wenn pro Person 10m² Raum zur Verfügung stehen.
Ebenfalls ab dem 18.5. dürfen Sportvereine wieder ein individuelles Training anbieten. Für Volkstanzgruppen, die an einen Sportverein angegliedert sind, gibt es da vielleicht Möglichkeiten wieder zu trainieren. Auch wenn neu gedacht werden muss, da auch hier die Abstandsregeln eingehalten werden müssen. Hierzu gibt es vom Deutschen Olympischen Sportbund einen 10 Punkte Plan und Richtlinien zu den einzelnen Sportarten.
Unser Dachverband, der Bund Heimat und Umwelt in Deutschland, hat auf seiner Internetseite Links zu gesetzlichen Änderungen und Maßnahmen der Bundesregierung (z.B. zur Durchführung von Mitgliederversammlungen, Schutz vor Kündigung gemieteter Räume), Förderprogrammen und weiteren nützlichen Tools zusammengetragen: https://bhu.de/coronahilfen/
Unser Jugendverband hat ebenfalls auf seiner Webseite aktuelle Hinweise zu Jugendarbeit in Zeiten von Corona und einen Link zu Tools für Video- und Telefonkonferenzen veröffentlicht. Denn trotz der Lockerungen ist es leider immernoch ein Arbeiten auf Distanz.
(Stand: 13.5.2020)